Ausgabe vom 04.02.2020
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
am kommenden Donnerstag, den 06.02.2020 ab 19:30 Uhr stimmt die Gemeindevertretung über den Egelsbacher Haushalt 2020 ab.
Grund genug, ein paar grundsätzliche Informationen über diesen Haushalt zu geben.
Was sind die Eckdaten des Haushaltsentwurf, den der Bürgermeister vorgelegt hat?
Ca. 31 Millionen € Einnahmen stehen 31 Mio. € Ausgaben gegenüber. Sollten diese Zahlen zutreffen, würde die Gemeinde Ende 2020 somit einen ausgeglichenen Haushalt ausweisen.
Welche Einnahmepositionen enthält der Haushalt (vereinfachte Darstellung)? |
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Welche Ausgabepositionen stehen den Einnahmen gegenüber (ebenso vereinfacht)? |
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Welche dieser Positionen kann die Gemeinde überhaupt beeinflussen?Im Rahmen der Erhöhung von Gebühren, wie z.B. für Kindergärten oder Schulbetreuung, aber auch bei Erhöhung von Steuern, wie der Grund- oder Gewerbesteuer beginnt immer wieder die Diskussion über die Notwendigkeit. Vielfach wird gefordert, die Gemeinde möge erst mal „mit dem Sparen beginnen“, bevor der Bürger zur Kasse gebeten wird. Bei den Einnahmen ist die Gemeinde laut hessischer Gemeindeordnung angehalten, grundsätzlich zunächst Gebühren (zweckgebunden) zu erheben und erst danach Steuern.![]() Zweckgebunden bedeutet, dass z.B. Abfallgebühren auch nur für die Kosten der Abfallbeseitigung erhoben werden dürfen. Steuereinnahmen sind demgegenüber nicht zweckgebunden, sie können also für alle Arten von Ausgaben, für die es keine oder nur unzureichende Gebühren gibt, eingesetzt werden. Während der auf Egelsbach entfallende Anteil an der Einkommensteuer feststeht, kann bzw. muss die Gemeindevertretung die Höhe der Gewerbe- und Grundsteuer bestimmen. Hierbei gibt der Gemeindevorstand in seinem Haushaltsentwurf eine Höhe vor, die Gemeindevertretung akzeptiert oder verändert die entsprechenden Sätze. Grundsätzlich sind Gebühren nicht nur zweckgebunden, sie sollen ebenso kostendeckend sein. Bei den Abfall-, Abwasser- und Friedhofgebühren ist dies weitgehend umgesetzt, hier gibt es also z.B. nur eine Erhöhung, wenn sich die zugrundeliegenden Kosten erhöht haben. Anders ist es jedoch z.B. bei den Gebühren für die Kindergärten und der Schulbetreuung. Diese decken die entstehenden Kosten zu unter 20% (Kindergärten) bzw. rund 60% (Schulbetreuung). Das entsprechende Defizit ist von der Gemeindevertretung politisch gewollt und muss durch Steuereinnahmen gedeckt werden. Die Zweckgebundenheit der Gebühren ist deshalb auch der Grund, ob zum Schluss jeder Haushaltsberatung die Grundsteuer erhöht wird oder nicht. Sie ist die letzte Möglichkeit, ein etwaiges Defizit auszugleichen! |
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Bei den Ausgaben sieht es für die Gestaltungsmöglichkeit der Gemeinde noch etwas schwieriger aus: |
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Wir hoffen, dass dieser erste Überblick Ihr Interesse geweckt hat, kommen Sie bei Rückfragen jederzeit gerne auf uns zu. Grüne Grüße |
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