Den Egelsbacher Haushalt endlich verstehen


von Uwe Hesse


Ab dem Haushaltsjahr 2021 unterliegt die Gemeinde Egelsbach nicht mehr den Auflagen des kommunalen Schutzschirmes des Landes Hessen. Gleichwohl hat sie grundsätzlich einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Im folgendem wird der Entwurf des Egelsbacher Haushaltes für das Jahr 2021 zum besseren Verständnis vereinfacht dargestellt.

Welche Einnahmepositionen enthält der Haushalt?

Welche dieser Positionen kann die Gemeinde überhaupt beeinflussen? Im Rahmen der Erhöhung von Gebühren, wie z.B. für Kindergärten oder Schulbetreuung, aber auch bei Erhöhung von Steuern, wie der Grund- oder Gewerbesteuer beginnt immer wieder die Diskussion über die Notwendigkeit.

Vielfach wird gefordert, die Gemeinde möge erst mal „mit dem Sparen beginnen“, bevor der Bürger zur Kasse gebeten wird. Wo kann denn die Gemeine überhaupt ihre Einnahmen erhöhen und wie effektiv kann sie sparen, also ihre Ausgaben senken? Bei den Einnahmen ist die Gemeinde laut hessischer Gemeindeordnung angehalten, grundsätzlich zunächst Gebühren (zweckgebunden) zu erheben und erst danach Steuern. Zweckgebunden bedeutet, dass z.B. Abfallgebühren auch nur für die Kosten der Abfallbeseitigung erhoben werden dürfen.

Steuereinnahmen sind demgegenüber nicht zweckgebunden, sie können also für alle Arten von Ausgaben, für die es keine oder nur unzureichende Gebühren gibt, eingesetzt werden. Während der auf Egelsbach entfallende Anteil an der Einkommensteuer feststeht, kann bzw. muss die Gemeindevertretung die Höhe der Gewerbe- und Grundsteuer bestimmen. Hierbei gibt der Gemeindevorstand in seinem Haushaltsentwurf eine Höhe vor, die Gemeinde-vertretung akzeptiert oder sie verändert die entsprechenden Sätze. Grundsätzlich sind Gebühren nicht nur zweckgebunden, sie sollen ebenso kostendeckend sein. Bei den Abfall-, Abwasser- und Friedhofgebühren ist dies weitgehend umgesetzt, hier gibt es also z.B. nur eine Erhöhung, wenn sich die zugrundeliegenden Kosten erhöht haben.

Anders ist es jedoch z.B. bei den Gebühren für die Kindergärten und der Schulbetreuung. Diese decken die entstehenden Kosten nicht. Das entsprechende Defizit ist von der Gemeindevertretung politisch gewollt und muss an anderer Stelle, z.B. durch Steuereinnahmen, gedeckt werden.

Welche Ausgabe- Aufwandpositionen enthält der Haushalt?

Bei den Ausgaben sieht es für die Gestaltungsmöglichkeit der Gemeinde noch etwas schwieriger aus: Lediglich 16% der Ausgaben sind direkt und kurzfristig beeinflussbar.

Kreis und Land legen mit ihrer Kreis- und Schulumlage fest, wie viel die Kommunen von ihren Einnahmen abzugeben haben. Die Kosten der Müllabfuhr und der Abwasserreinigung müssen gezahlt werden, die Kosten für die Abschreibungen sind vorgegeben und müssen gebucht werden. Davon ausgehend, dass die Arbeit im Rathaus, dem Bürgerbüro und dem Bauhof getan werden muss und die Anzahl der Kindergartenplätze nicht verringert werden sollen, sind die Personalkosten nicht reduzierbar. Bleiben zu guter Letzt die Sach- und Dienstleistungen. Diese betragen aber lediglich die oben genannten 16% der gesamten Ausgaben.

Wohl auch deshalb wird immer wieder gefordert, die Verwaltung möge an diesen Kosten sparen. Doch was umfasst dieser Ausgabenbereich? Grob gesagt alles Material und alle Dienstleistungen, die die Gemeinde von außen dazukauft. Das beginnt bei Büromaterial, geht über Wartungskosten und Rechtsberatung bei Abschlüssen von Verträgen bis hin zu Fremdfirmen, die zum Beispiel Brand- und Blitzschutzmaßnahmen an den gemeindeeigenen Gebäuden umsetzen. Aber auch die Ausstattung der Kitas, Baumschnittarbeiten von externen Unternehmen oder die chemischen Stoffe zur Aufrechterhaltung der Wasserqualität im Freibad werden über diesen Bereich gebucht.

In diesem Bereich hat die Gemeindeverwaltung in den letzten Jahren deutliche Abstriche gemacht. Lag der Ansatz im Jahre 2015 noch bei über 6,2 Mio. €, so stehen hier heute nur noch 5,2 Mio. €, also 1 Mio. weniger zur Verfügung. Wird dieser Betrag noch weiter gesenkt, werden dringende Maßnahmen bei vielen gemeindlichen Liegenschaften weiter auf die lange Bank geschoben.

Reform der Grundsteuer kostenneutral gestalten

Die Grundsteuer B ist eine der wichtigsten Einnahmen der Gemeinde Egelsbach. Im Haushaltsplan für das Jahr 2021 sind 4 Millionen Euro, rund 13 Prozent der Einnahmen, veranschlagt.

Was ist die Grundsteuer?

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden. Sie ist jedes Jahr fällig und ist in ihrer Höhe abhängig vom Grundstück, Gebäude und vom Wohnort. Sie betrifft auch Mieter, da sie vom Vermieter umgelegt wird.

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Bei der Berechnung der Grundsteuer kommt es nicht auf die persönlichen Einkommensverhältnisse an, sondern auf den Einheitswert des Grundstücksbesitzes, der Steuermesszahl und den Hebesatz der Gemeinde. Aktuell wird die Grundsteuer durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages (Einheitswert x Steuermesszahl) mit dem Grundsteuer Hebesatz der Gemeinde ermittelt.

Warum gibt es eine Reform bei der Berechnung der Grundsteuer?

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2018 die bei der Berechnung der Grundsteuer zu Grunde liegenden Einheitswerte als verfassungswidrig erklärt, da die Daten zur Ermittlung des Einheitswertes auf den Werteverhältnissen von 1964 (Westdeutschland) beruht und zu einer Ungleichbehandlung von Immobilieneigentümern führt.

Ab wann gilt die Reform der Grundsteuer und wie wird sie zukünftig berechnet?

Bis Ende 2019 musste der Gesetzgeber eine Neuregelung verabschieden, die bis 2025 umgesetzt sein muss. In Hessen wird voraussichtlich das Flächen-Faktor Verfahren zur Anwendung kommen. Dieses Verfahren berücksichtigt die Grundstücksfläche, die Gebäudefläche „Wohnen“, die Gebäudefläche „Nichtwohnen“ und die Lage des betreffenden Grundstückes.

Wer muss mehr und wer muss weniger zahlen?

Das lässt sich nicht genau sagen. Es wird sehr wahrscheinlich für jeden zu Veränderungen in der Höhe der Grundsteuer kommen. Ob sie niedriger oder höher ausfällt hängt von den individuellen Verhältnissen ab.

Kommt es durch die Reform zu einer versteckten Steuererhöhung?

Die Möglichkeit besteht.
Wir als Grüne wollen diese Reform für Egelsbach insgesamt kostenneutral gestalten. Sollten die Grundsteuereinnahmen der Gemeinde Egelsbach infolge der Reform höher ausfallen als ohne Reform, werden wir uns dafür einsetzen, dass der Grundsteuer Hebesatz der Gemeinde Egelsbach gesenkt wird, damit es nicht zu einer versteckten Steuererhöhung kommt.

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