von Matthias Raith
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben alle Eltern von Erstklässlern einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Ziel ist es, Familien zu entlasten und Kindern verlässliche Betreuung am Nachmittag zu bieten. Dieser Artikel erklärt die Rahmenbedingungen, die praktische Umsetzung vor Ort und die aktuellen Planungen in Egelsbach.
Was bedeutet der Rechtsanspruch?
Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung gilt ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst für Kinder der ersten Klassen. In den darauffolgenden Jahren wird der Anspruch stufenweise auf die weiteren Jahrgänge der Grundschule ausgeweitet.
Umfang des Rechtsanspruchs:
- Der Anspruch umfasst bis zu 8 Stunden Betreuung pro Werktag (Montag bis Freitag).
- Die Unterrichtszeit – mindestens vier Stunden täglich – wird angerechnet.
- Der eigentliche Betreuungsanspruch greift somit ab Unterrichtsende.
- Ein Anspruch auf Betreuung in den Schulferien ist grundsätzlich vorgesehen, allerdings mit möglichen Einschränkungen (z. B. Schließzeiten).
Wird die WLS zur Ganztagsschule?
Wichtig zu wissen ist, dass der Rechtsanspruch nicht bedeutet, dass die Schule zur Ganztagsschule wird. Eltern können frei entscheiden, ob sie das Angebot wahrnehmen möchten. Dies bedeutet aber auch, dass das Betreuungsangebot nicht Teil der Schule ist, sondern kostenpflichtig buchbar sein wird.
Wer ist zuständig?
Die rechtlichen Vorgaben kommen vom Bund und Land, die praktische Umsetzung erfolgt vor Ort in Zusammenarbeit von Schule und Gemeinde. Die Finanzierung der Betreuung setzt sich aus Elterngebühren, Zuschüssen und kommunalen Mitteln zusammen.
Aktueller Stand der Schulbetreuung vor Ort
Seit vier Jahren laufen Gespräche zwischen Schule, Gemeinde, Verwaltung und Schulamt. Die unklaren Vorgaben des Bundes und Landes haben die Planung jedoch immer wieder erschwert.
Im letzten Herbst wurde innerhalb der Gemeinde ein Arbeitskreis Schulbetreuung gegründet. Er besteht aus Vertretern der Verwaltung, der Fraktionen der Gemeindevertretung, der Schule, der Schulbetreuung und Eltern. Ziel des Arbeitskreises ist es, eine praktikable Lösung für die kommenden Jahre zu erarbeiten.
Leider warten Schule und Gemeinde immer noch auf die Ausführungsbestimmungen des Landes für den Rechtsanspruch. Dennoch zeichnen sich inzwischen mehrere mögliche Umsetzungsmodelle ab.
Mögliche Modelle für die zukünftige Betreuung
Aktuell werden drei Optionen geprüft:
- Vollständige Übernahme durch die Gemeinde
In diesem Fall würde die Betreuung als klassischer Hort organisiert sein müssen. Dieses Modell erfordert allerdings verbindliche Fachkräfte und entsprechende Strukturen, die aktuell noch nicht vollständig vorhanden sind. Zudem würde es hohe Kosten verursachen und wäre angesichts des Fachkräftemangels schwer realisierbar. - Kooperationsmodell unter dem Dach der Schule
Die Betreuung würde organisatorisch an die Schule angebunden. Die Schule hätte hierbei eine leitende Rolle und würde gemeinsam mit der Gemeinde ein pädagogisches und organisatorisches Konzept entwickeln. Die Durchführung würde weiterhin durch die Gemeinde erfolgen. - Übernahme durch die vom Kreis geleitete GiP (Ganztagsbetreuung im Pakt gGmbH)
Die GiP betreibt bereits Ganztagsangebote an anderen Schulen im Kreis Offenbach. Eine Übernahme wäre frühestens ab dem 1. Januar 2027 möglich. Für das Jahr 2026 müsste daher eine Übergangslösung gefunden werden. Gleichzeitig ist unklar, wie zuverlässig diese Lösung wäre.
Offene Fragen und Herausforderungen
- Raumkapazitäten: Die derzeitigen Betreuungsräume und Essensbereiche reichen künftig nicht aus. Nach jahrelanger Forderung plant der Kreis endlich den nötigen Anbau, um mehr Platz zu schaffen.
- Personalsituation: Wie viele Fachkräfte bei neuen Betreuungszeiten oder einem möglichen Trägerwechsel weiterhin zur Verfügung stehen, ist noch nicht geklärt.
- Ferienbetreuung und flexible Buchungsmodelle: Noch offen ist, wie Ferienbetreuung und flexible Buchungsangebote wie ‚Kitaflex‘ künftig organisiert werden.
Wir setzen uns für eine verlässliche Betreuung ein
- Kooperationsmodell Schule/Gemeinde: Angesichts der unsicheren oder mitunter teureren Optionen (1) und (3) erscheint uns dies als die praktikabelste Lösung. Die Kinder sind dort aktuell gut betreut.
- Keine unterschiedlichen Betreuungsmodelle zwischen den Kindern, die bereits jetzt in der Schulbetreuung sind und denjenigen, die ab kommendem Jahr in die Schulbetreuung kommen.
- Zuverlässige Betreuung auch für die Kinder in den höheren Jahrgängen:
Der Kreis wird aufgefordert, die angekündigten baulichen Maßnahmen zeitnah umzusetzen. - Erhalt von ‚Kitaflex‘: Eltern brauchen in der heutigen Zeit oftmals nicht an alle 5 Wochentagen Betreuung. Daher setzen wir uns dafür ein, dass die Betreuung weiterhin für individuelle Tage buchbar bleibt.
Eine gut organisierte und verlässliche Schulbetreuung ist entscheidend für den Alltag vieler Familien in Egelsbach!