E(gelsbacher)-Mails 07/2013

Ausgabe vom 04.09.2013

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

Wiederkehrende Straßenbeitragssatzung vor dem Aus?

Am Dienstag, den 03.09.2013, tagten der Bau- und Umweltausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss in einer gemeinsamen Sondersitzung zum Thema wiederkehrende Straßenbeitragssatzung.
Dazu wurde Herr Rechtsanwalt Foerstemann geladen, der als Fachanwalt für Verwaltungsrecht unter anderem die Nachbarkommune Dreieich bei der Einführung einer solchen Satzung berät.

Anlass für den Termin war ein geschobener Antrag der WGE, den die Fraktion bereits zum Haushalt 2013 eingebracht hatte, und der eine solche Satzung zum Inhalt hatte.

Zum Hintergrund:

Egelsbach verfügt zur Zeit über eine „einmalige Straßenbeitragssatzung“ um die Bürger an den Kosten einer solchen Sanierung zu beteiligen. Diese ist offenbar nicht Rechtssicher genug, weshalb in Egelsbach so genannte grundhafte Sanierungen von Straßen aufgeschoben werden.

Das Hessische Gesetz sieht zwei Verfahren einer Straßenbeitragssatzung vor.

1. Die einmalige Straßenbeitragssatzung.
Hier werden nur die Anwohner der zu sanierenden Straße, im Extremfall mit einem mehrere Tausend Euro hohen einmaligen Beitrag belastet.

2. Die wiederkehrenden Beitragssatzung.
Laut hessischem Kommunalabgabengesetz müssen so genannte räumlich und funktional zusammengehörige Abrechnungsgebiete geschaffen werden. So sollen die Kosten idealerweise auf alle Anwohner, die diese Straße häufig nutzen verteilt und die Zahlung auf mehrere Jahre gestreckt werden.
Soweit hört sich die Idee auch ganz interessant an.

Die Quintessenz des Vortrages war jedoch eindeutig: zum jetzigen Zeitpunkt rät uns Herr Rechtsanwalt Foerstemann dringend davon ab, eine solche Satzung auf den Weg zu bringen. Dafür führte er im Wesentlichen folgende Argumente auf:

1. Das entsprechende Gesetz ist äußerst unpräzise und umständlich formuliert. Es sind einige Gerichtsverfahren bis hin zum Bundesverfassungsgericht anhängig und noch nicht entschieden. Es gibt also keine Rechtssicherheit für eine wiederkehrende Straßenbeitragssatzung.

2. Das Gesetz hat sehr hohe formale Hürden für eine solche Satzung eingezogen. Diese formalen Voraussetzungen zu erfüllen, wird für die Gemeinde einen erheblichen Arbeitsaufwand und somit vor dem Hintergrund der personellen Situation in der Verwaltung hohe Kosten für externe Expertise bedeuten.

3. Die meisten vermeintlichen Vorteile einer solchen Satzung lassen sich auch mit einer modifizierten einmaligen Straßenbeitragssatzung erreichen. Diese wäre jedoch wesentlich rechtssicherer und mit weniger Aufwand bzw. Kosten verbunden.

Auch wenn die WGE sich im Anschluss an den Vortrag sehr über die Einseitigkeit der Ausführungen beklagte und aus Veröffentlichungen zitierte, die zu einem gegenteiligen Ergebnis führen, so steht dennoch zu vermuten, dass sich die anderen Fraktionen nach dieser Stellungnahme mehrheitlich gegen eine wiederkehrende Straßenbeitragssatzung aussprechen werden. Auch wir befürchten, dass die Risiken und der Aufwand in keinem Verhältnis zu dem Nutzen stehen würden, den eine solche Satzung möglicherweise brächte.

Die WGE wird ihren Antrag dennoch in die kommende Sitzungsrunde einbringen. Wir sind gespannt auf die weiteren Diskussionen.

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