E(gelsbacher)-Mails 02/2020

Ausgabe vom 04.02.2020

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

am kommenden Donnerstag, den 06.02.2020 ab 19:30 Uhr stimmt die Gemeindevertretung über den Egelsbacher Haushalt 2020 ab.

Grund genug, ein paar grundsätzliche Informationen über diesen Haushalt zu geben.

Was sind die Eckdaten des Haushaltsentwurf, den der Bürgermeister vorgelegt hat?

Ca. 31 Millionen € Einnahmen stehen 31 Mio. € Ausgaben gegenüber. Sollten diese Zahlen zutreffen, würde die Gemeinde Ende 2020 somit einen ausgeglichenen Haushalt ausweisen.

Welche Einnahmepositionen enthält der Haushalt (vereinfachte Darstellung)?
  • Zuschüsse und Kostenerstattungen vom Land, dem Kreis etc.
  • Gebühren (z.B. Kinderbetreuung, Kosten für Müllabfuhr und Abwasserreinigung)
  • Steuern (z.B. Anteil der Gemeinde an der Einkommensteuer, der Gewerbesteuer und der Grundsteuer)

 

Welche Ausgabepositionen stehen den Einnahmen gegenüber (ebenso vereinfacht)?
  • Abschreibung für Gebäude und Fahrzeuge
  • Kosten für Müllabfuhr und Abwasserreinigung
  • Sach- und Dienstleistungen (Rathaus, inkl. Bauhof und Bürgerbüro und Kinderbetreuung)
  • Personalkosten (Rathaus, inkl. Bauhof und Bürgerbüro und Kinderbetreuung)
  • Kreis- und Schulumlage
Welche dieser Positionen kann die Gemeinde überhaupt beeinflussen?

Im Rahmen der Erhöhung von Gebühren, wie z.B. für Kindergärten oder Schulbetreuung, aber auch bei Erhöhung von Steuern, wie der Grund- oder Gewerbesteuer beginnt immer wieder die Diskussion über die Notwendigkeit. Vielfach wird gefordert, die Gemeinde möge erst mal „mit dem Sparen beginnen“, bevor der Bürger zur Kasse gebeten wird.
Wo kann denn die Gemeine überhaupt ihre Einnahmen erhöhen und wie effektiv kann sie sparen, also ihre Ausgaben senken?

Bei den Einnahmen ist die Gemeinde laut hessischer Gemeindeordnung angehalten, grundsätzlich zunächst Gebühren (zweckgebunden) zu erheben und erst danach Steuern.

Zweckgebunden bedeutet, dass z.B. Abfallgebühren auch nur für die Kosten der Abfallbeseitigung erhoben werden dürfen.

Steuereinnahmen sind demgegenüber nicht zweckgebunden, sie können also für alle Arten von Ausgaben, für die es keine oder nur unzureichende Gebühren gibt, eingesetzt werden. Während der auf Egelsbach entfallende Anteil an der Einkommensteuer feststeht, kann bzw. muss die Gemeindevertretung die Höhe der Gewerbe- und Grundsteuer bestimmen. Hierbei gibt der Gemeindevorstand in seinem Haushaltsentwurf eine Höhe vor, die Gemeindevertretung akzeptiert oder verändert die entsprechenden Sätze.

Grundsätzlich sind Gebühren nicht nur zweckgebunden, sie sollen ebenso kostendeckend sein. Bei den Abfall-, Abwasser- und Friedhofgebühren ist dies weitgehend umgesetzt, hier gibt es also z.B. nur eine Erhöhung, wenn sich die zugrundeliegenden Kosten erhöht haben.

Anders ist es jedoch z.B. bei den Gebühren für die Kindergärten und der Schulbetreuung. Diese decken die entstehenden Kosten zu unter 20% (Kindergärten) bzw. rund 60% (Schulbetreuung). Das entsprechende Defizit ist von der Gemeindevertretung politisch gewollt und muss durch Steuereinnahmen gedeckt werden.

Die Zweckgebundenheit der Gebühren ist deshalb auch der Grund, ob zum Schluss jeder Haushaltsberatung die Grundsteuer erhöht wird oder nicht. Sie ist die letzte Möglichkeit, ein etwaiges Defizit auszugleichen!

Bei den Ausgaben sieht es für die Gestaltungsmöglichkeit der Gemeinde noch etwas schwieriger aus:
Lediglich 16% der Ausgaben sind direkt und kurzfristig beeinflussbar:

– Kreis und Land legen mit ihrer Kreis- und Schulumlage fest, wie viel die Kommunen von ihren Ein-nahmen abzugeben haben.
– Die Kosten der Müllabfuhr und der Abwasserreinigung müssen gezahlt werden, die Kosten für die Abschreibungen sind vorgegeben und müssen gebucht werden.
– Davon ausgehend, dass die Arbeit im Rathaus, dem Bürgerbüro und dem Bauhof getan werden muss und die Anzahl der Kindergartenplätze nicht verringert werden sollen, sind die Personalkosten nicht reduzierbar.
– Bleiben zu guter Letzt die Sach- und Dienstleistungen, diese betragen aber lediglich die oben genannten 16% der gesamten Ausgaben. Wohl auch deshalb wird immer wieder gefordert, die Verwaltung möge an diesen Kosten sparen. Doch was umfasst dieser Ausgabenbereich? Grob gesagt alles Material und alle Dienstleistungen, die die Gemeinde von außen dazukauft. Das beginnt bei Büromaterial, geht über Wartungskosten und Rechtsberatung, bei Abschlüssen von Verträgen bis hin zu Fremdfirmen, die zum Beispiel Brand- und Blitzschutzmaßnahmen an den gemeindeeigenen Gebäuden umsetzen. Aber auch die Ausstattung der Kitas, Baumschnittarbeiten von externen Unternehmen oder die chemischen Stoffe zur Aufrechterhaltung der Wasserqualität im Freibad werden über diesen Bereich gebucht. Einer der größten Brocken in diesem Bereich sind die fast 700.000 €, die als Zuschuss an den AWO-Kindergarten fließen.
– In diesem Bereich hat die Gemeindeverwaltung in den letzten Jahren deutliche Abstriche gemacht. Lag der Ansatz im Jahre 2015 noch bei über 6,2 Mio. €, so stehen hier heute nur noch 5,2 Mio. €, als 1 Mio. weniger zur Verfügung. Vielleicht lässt sich dieser Betrag auch noch weiter senken, dann werden aber dringende Maßnahmen, wie z.B. die bereits seit Jahren verzögerte Sanierung des Brand- und Blitzschutzes bei vielen gemeindlichen Liegenschaften, weiter auf die lange Bank geschoben.

Wir hoffen, dass dieser erste Überblick Ihr Interesse geweckt hat, kommen Sie bei Rückfragen jederzeit gerne auf uns zu.

Grüne Grüße
Ihre Egelsbacher GRÜNE

 

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