E(gelsbacher)-Mails 02/2017

Ausgabe vom 06.06.2017

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

 

Egelsbach, das Las Vegas der Region?

Wußten Sie, dass

  • Egelsbach mehr Glückspielgeräte in seinen Spielhallen hat als Langen und Neu-Isenburg zusammen?
  • statistisch auf jeweils 80 Egelsbacher ein Glückspielgerät kommt, aber nur auf 400 Langener?
  • gewerbliche Geldspielautomaten seit Jahren das suchtrelevanteste Glücksspielangebot in Deutschland darstellen?
  • dabei 70 Prozent der Umsätze in Spielhallen von Spielsüchtigen eingespielt werden?
  • sich hessenweit innerhalb von 16 Jahren die Anzahl der Spielhallen fast verdoppelt, die Anzahl der Spielgeräte mehr als verdreifacht hat und die Umsätze dabei um fast das fünffache gestiegen sind?
Kommune Einwohner Konzes-sionen Stand-orte Geräte in Spielhallen Einw. pro Gerät
Dietzenbach 33.397 4 1 47 262,97
Dreieich 40.601 7 4 84 362,51
Egelsbach 11.494 12 3 136 80,94
Hainburg 14.254 3 2 36 192,62
Langen 37.026 4 3 45 402,46
Mühlheim 28.170 5 2 60 339,40
Neu-Isenburg 37.565 7 4 89 259,20
Obertshausen 24.443 8 3 92 186,59
Rodgau 44.222 7 4 73 318,14
Rödermark 27.242 1 1 12 579,62
Seligenstadt 20.980 8 5 86 203,69

Um diese negative Entwicklung den Egelsbachern Parlamentariern vor Augen zu führen, hatten wir GRÜNEN angeregt, den Vorstand des Suchthilfezentrums Wildhof aus Dietzenbach einzuladen, um neben den harten Fakten zur Entwicklung die sozialen und gesellschaftspolitischen Folgen darzustellen.
Diese Präsentation hat hoffentlich vielen Parlamentariern klar gemacht, welches Problem gerade wir hier in Egelsbach vor Augen haben!

Im Jahre 2012 verabschiedete die hessische Landesregierung als Reaktion auf die drastische Zunahme der Spielhallen ein Spielhallengesetz. Leider wurde es mit einer fünfjährigen Übergangsregelungen zugunsten der Spielhallenbetreiber versehen und wurde von diesen genutzt, das Angebot noch weiter auszudehnen.

Was bestimmt das Gesetz, dessen Übergangsfrist im Juli 2017 ausläuft?

Auszug:
§ 2 SpielhG – Anforderungen an die Errichtung und Gestaltung von Spielhallen
(1) Mehrfachkonzessionen
Eine Spielhalle darf nicht in einem baulichen Verbund mit einer oder mehreren Spielhallen stehen, insbesondere dürfen diese nicht in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex untergebracht sein (Gruppe von Gebäuden, die baulich miteinander verbunden sind oder als Gesamteinheit wahrgenommen werden).
(2) Mindestabstand
Zwischen Spielhallen ist ein Mindestabstand von 300 Metern Luftlinie einzuhalten.

Was wären die Auswirkungen für Egelsbach?

Von zwölf derzeitigen Konzessionen dürften nur noch drei übrig bleiben, daraus folgernd müsste die Anzahl der Glückspielgeräte von 136 auf 36 sinken.

Verantwortlich für die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen ist die Gemeinde Egelsbach!

Und hier sind bei dem Willen einer strikten Umsetzung Zweifel angebracht.

Lassen die Äußerungen des Bürgermeisters zu den Einnahmen, (immerhin fast 1 Mio. €) in der Presse, („Das alles, ohne dass wir schlechte Erfahrungen gemacht, geschweige denn polizeiliche Probleme hätten“) erwarten, dass durch großzügige Ausnahmen möglichst viel, zumindest für die nächsten Jahre, beim Alten bleiben soll?

Ist es die Angst vor Klagen der Betreiber oder ist es das Geld, das über die Spielapparatesteuer in die Gemeindekassen fließt?

Geplant sind für 2017 übrigens trotz Gesetz immer noch ca. 800.000 €.

Sind diese Einnahmen für unsere Gemeinde wichtiger als die katastrophalen sozialen und ökonomischen Schäden?

Wenn Sie Interesse an weitergehenden Informationen zu diesem Thema haben, laden Sie sich hier die komplette Präsentation des Suchthilfezentrums Wildhof aus Dietzenbach herunter.

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