Wie wird Gewählt

Kumulieren, Panaschieren, Listenwahl? Für viele sind die Kommunalwahlen einfach zu kompliziert. Dabei ist es gar nicht schwer, seine Stimme abzugeben. Wir zeigen, welche Möglichkeiten Sie haben – und warum eigentlich fast nichts schief gehen kann.

Als erstes wird Ihnen im Wahllokal auffallen, dass Sie gleich mehrere Stimmzettel bekommen werden. Zum Beispiel für die Wahl zum Gemeinde- beziehungsweise Stadtparlament und gegebenfalls auch zur Ortsbeirats- oder Direktwahl.

Nach dem Ausfüllen der Stimmzettel werfen Sie diese in die jeweils vorgesehene Wahlurne.

Denken Sie an das Listenkreuz! Denn natürlich können Sie weiterhin einfach den Listenvorschlag einer Partei wählen. Dazu setzen Sie ein Kreuz hinter dem Parteinamen am oberen Ende des Stimmzettels. Ihre Stimmen werden dann gleichmäßig auf die Kandidatinnen und Kandidaten der Liste verteilt. Sie haben dabei auch die Möglichkeit, einzelne Personen von der Liste zu streichen. Diese erhalten dann keine Stimmen.

„Kumulieren“ hört sich schon viel einfacher an, wenn man es Häufeln nennt: Sie haben die Möglichkeit, einer Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu drei Stimmen zu geben. Auf diese Weise können Sie direkten Einfluss auf den Wahlvorschlag einer Partei ausüben, indem Sie nur den von Ihnen favorisierten Personen Stimmen geben. Damit kann auch eine Kandidatin oder ein Kandidat, die bzw. der weit hinten auf der Liste stand, am Ende der Wahl ganz weit vorne stehen.

Mit dem Begriff „Panaschieren“ ist gemeint, dass Sie Ihre Stimmen auch über verschiedene Parteilisten verteilen können. Sie haben also die Möglichkeit, sowohl Kandidatinnen und Kandidaten der Partei A als auch einzelne KandidatInnen und Kandidaten der Partei B zu wählen. Wenn Sie panaschieren, können Sie also nicht nur eine Partei wählen, sondern genau die KandidatInnen, mit denen Sie sympathisieren.

Die drei Wahlmöglichkeiten lassen sich auch miteinander kombinieren. Das heißt Sie haben die Möglichkeit die Liste einer Partei A komplett zu wählen und einer Person der Partei B ein bis drei Stimmen zu geben. Ihre Stimmen werden beim Auszählen nach einem Prioritätensystem auf dem Stimmzettel verteilt. Das System ist so ausgelegt, dass Sie im Prinzip keinen Fehler machen können – solange Sie nicht mehr Stimmen vergeben, als das jeweilige Parlament Sitze hat und Sie nur die Kreuze in den vorgesehenen Feldern setzen, behält Ihr Stimmzettel die Gültigkeit. Grundsätzlich verfügen Sie über höchstens so viele Stimmen, wie das zu wählende Parlament Sitze hat. Das kann von einem dreiköpfigen Ortsbeirat bis zu einer 93-köpfigen Stadtverordnetenversammlung reichen.

Probieren Sie es aus

Die Gemeinde Egelsbach hat einen interaktiven Musterstimmzettel online gestellt. Hier können Sie nach Herzenslust Kreuzchen machen, Kandidaten streichen, kumulieren und panaschieren. Schauen Sie sich einfach an, was passiert, wenn Sie ein Listenkreuz bei den GRÜNEN machen oder wenn Sie einzelnen Kandidaten zusätzliche Stimmen geben.

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