E(gelsbacher)-Mails 11/2013

Ausgabe vom 03.12.2013

 

Offener Brief an die Fraktionen der Egelsbacher Gemeindevertretung:

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in Anbetracht der uns auch in den nächsten Jahren noch bevorstehenden Einschnitte, halten wir als Egelsbacher GRÜNE es für ein wichtiges Signal, den Haushalt der Gemeinde Egelsbach auch im zweiten Konsolidierungsjahr mit einer möglichst breiten Mehrheit abzuschließen. Deswegen wollen wir mit einem Kompromissvorschlag alle Parteien zu einer gemeinsamen Lösung einladen.

Die Diskussionen der Ausschüsse haben uns gezeigt, dass wir uns zwischen den Fraktionen wohl auf die meisten Punkten einigen können. Betrachtet man die vorgelegten Anträge, so sind wir uns selbst darüber einig, dass eine neue Stelle in der Schulbetreuung notwendig ist. Allein die Finanzierung ist noch ein Streitthema.

Aus unserer Sicht gibt es noch zwei Punkte, bei denen die Anträge teils stark miteinander konkurrieren. Dies sind die Gebühren für die Kinderbetreuung und die Grundsteuer B. Aber auch hier sehen wir keine unüberbrückbaren Differenzen.

Bei den prozentualen Erhöhungen der Kinderbetreuungsgebühren haben wir gehofft, mit unserem Antrag einen Mittelweg zwischen den geplanten 20 % und dem Verzicht auf Erhöhung ohne Gegenfinanzierung anbieten zu können. Leider konnten sich beide Lager innerhalb der Gemeindevertretung bisher nicht drauf einlassen. Deshalb wollen wir heute noch einen weiteren Anlauf starten, eine breite Mehrheit auch in den wesentlichen Themen des Haushaltes zu finden.

Die diese Woche von der Verwaltung vorgelegten, aktualisierten Zahlen sehen nur noch eine Grundsteuererhöhung auf 500 Prozentpunkte vor. Dies sind, ganz im Sinne aller Bürger Egelsbachs, schon einmal 160 % weniger, als im ersten Haushaltsentwurf vorgeschlagen. Allerdings bleibt die Erhöhung der Kindergartengebühren im aktuellen Haushalt unverändert stehen, was wir für nicht ausgewogen halten. Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass gerade junge Familien aus dem Brühl, mit den Gebührenerhöhungen und der Grundsteuer B-Anhebung für ihre Neubauten weit überdurchschnittlich belastet sind. Deshalb halten wir hier eine Entlastung für notwendig.

Deshalb schlagen wir vor, die Erhöhung der Gebühren für die Kinderbetreuung zu staffeln und gleichzeitig zu begrenzen. Für die Kinderkrippenplätze, als die größten Kostentreiber vor allem mit Blick auf den Ausbau, schlagen wir eine Erhöhung um 15 % vor. In den Kindergärten sollte die Erhöhung auf 10 % in der Schulbetreuung auf 5 % begrenzt werden. Gerade in der Schulbetreuung tragen die Eltern dann mit rund 65 % bereits einen erheblichen Teil der Kosten. Mit einem Teil der 5 % Erhöhung wollen wir allerdings die neue Stelle in der Schulbetreuung finanziert sehen.

Uns ist bewusst, dass dieser Ansatz zu Mindereinnahmen führt, welche auf der anderen Seite wieder ausgeglichen werden müssen. Wir schlagen deshalb vor, alle weiteren Anträge der Fraktionen dazu zu nutzen, diese Mindereinnahmen auszugleichen. Wir sind zuversichtlich, dass wir mit den vorgelegten Haushaltsanträgen der Fraktionen sogar mehr Geld einsparen, als uns die geringere Erhöhung der Betreuungsgebühren kosten wird.

Außerdem erwarten wir, dass auch die Verwaltung ihren Beitrag leistet. Im Haushaltssicherungskonzept steht für 2014 ein Einsparvolumen durch Reorganisation der Verwaltung von 50.000 €. Im Haushaltsansatz steigen die Kosten durch Reorganisation, vor allem für die Schaffung eines neuen Amts um 30.000 €. Wir wollen auf jeden Fall die Mehrausgaben für das neue Amt streichen und erwarten vom Bürgermeister als Dienstherr, dass er mit seinen Mitarbeitern erarbeitet, wo diese 50.000 € noch eingespart werden können. Es ist nicht nachvollziehbar, warum alle Gruppierungen in der Gemeinde harte Einschnitte hinnehmen müssen und die Verwaltung ihren zugesagten Teil nicht beiträgt.

Sollte am Ende das Einsparungsvolumen durch alle beschlossenen Maßnahmen die Mindereinnahmen aus den Gebühren für die Kinderbetreuung unterschreiten, sind wir bereit eine weitere Erhöhung der Kinderbetreuungsgebühren in entsprechendem Volumen mitzutragen. Sollten die Einsparungen das Volumen der Mindereinnahmen übersteigen, wird die Ergebnisverbesserung zu 100 % auf die Grundsteuer B umgelegt.

Was unsere Eckpunkte für eine neue Gebührensatzung angeht, sind wir bereit, diese nicht als Ersatz sondern vielmehr als zweite Alternative für die Variante des interfraktionellen Antrags zu sehen. Nach dem Vortrag zur Situation in der Kinderbetreuung im Sozial- und Kulturausschuss ist sicher jedem einsichtig, dass wir möglichst viele Ideen und Impulse brauchen um diese „Quadratur des Kreises“ erfolgreich zu bewältigen.

Wir hoffen, mit diesem Kompromiss eine Brücke gebaut zu haben, die tragfähig genug ist, um zu einer möglichst großen und verantwortungsbewussten Mehrheit in der Gemeindevertretung zu führen.

 

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