E(gelsbacher)-Mails 05/2013

Ausgabe vom 19.05.2013

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

eine weitere Sitzungsrunde der Egelsbacher Gemeindevertretung ist zu Ende gegangen, diesmal mit einer interessanten Konstellation. Die eigentlichen Entscheidungen fielen nämlich nicht vor, sondern hinter den Kulissen:

Kein Waldkindergarten für Egelsbach

Aus für uns unerfindlichen Gründen lehnte die Mehrheit der Gemeindevertreter die Unterstützung eines privaten Waldkindergartens ab. Dieser ist derzeit noch in Langen auf einem privaten Grundstück beheimatet, er benötigt aber eine neue Heimat, sprich: ein neues Grundstück, möglichst in Gemeindebesitz.

Dieses wäre in Egelsbach zu realisieren, alle Genehmigungen sind erteilt und alle offenen Fragen geklärt. Die Mehrheit der Gemeindevertreter folgte leider der ablehnenden Haltung der Verwaltung, der Kindergarten würde der Gemeinde kein Geld sparen.

Wie kann das sein? Ein Kindergarten, der ohne teure Immobilie auskommt, lediglich einen Bauwagen braucht, soll teurer sein? Oder störte eher das private Konzept?

Schade, der Kindergarten wird kommen, nur nicht in Egelsbach. Erzhausen würde sich sicher freuen…

Egelsbach muss seine Finanzen sanieren –

… aber die Belastungen treffen immer nur die Gleichen

Trotz Schutzschirm und leerer Kassen verzichtet der Gemeindevorstand auf mehr als eine viertel Millionen Euro. Während die einfachen Bürger höhere Gebühren für die Kinderbetreuung, eine höhere Grundsteuer oder teurere Eintrittsgelder für das Schwimmbad ertragen müssen, werden dem Toom Markt ohne Not mal eben über 250.000 Euro Gebühren erlassen.

Zum Hintergrund:

Vor einiger Zeit beschloss die Rewe-Gruppe, den zu ihr gehörenden Toom-Markt zu einem „Vorzeige-Rewe“ umzubauen. Wie jeder bei seinem Einkauf erleben kann, sind die Umbauarbeiten bereits in vollem Gange. Ca. 18-20 Millionen Euro sollen dort in den in die Jahre gekommenen Einkaufsmarkt investiert werden, der dadurch nach dem erklärten Willen der REWE Gruppe zu einem Modell-Markt für die ganze Region werden soll.

Im Rahmen dieses Umbaus werden der Einkaufsmarkt und die einzelnen Parkplätze vergrößert. Im Ergebnis stellt der Toom-Markt damit nicht mehr die Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung, die nach der geltenden Egelsbacher Stellplatzsatzung für dieses Grundstück verpflichtend vorgesehen ist.

Nun ist das nicht von vorne herein unzulässig. Aber wer auf seinem Grundstück die laut Stellplatzsatzung errechnete Anzahl von Stellplätzen nicht (mehr) herstellen kann, muss die fehlenden Parkplätze durch Zahlung eines Geldbetrages „ablösen“. Dass heißt, für jeden fehlenden Parkplatz muss eine Ablösegebühr bezahlt werden.

Laut Angaben des Bauamts fehlen beim Toom ca. 50-60 Stellplätze, was zu einer vorgesehenen Ablösesumme von ca. 250.000 € führt. Ein Blick in die Stellplatzsatzung mit einer exakteren Berechnung führt sogar zu einer wesentlichen höheren Anzahl entfallender und somit abzulösender Stellplätze und einer Ablösesumme, die möglicherweise bis zu 500.000 € beträgt. Denn dass der Markt nicht nur für die Verkaufsflächen, sondern auch für die Büro- und Lagerräume Parkplätze bereitstellen muss, wurde schlichtweg ignoriert.

Auf Nachfragen der GRÜNEN Fraktion erklärte der Bürgermeister in der letzten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, die Mehrheit des Gemeindevorstandes habe beschlossen, der Verringerung der Anzahl an Parkplätzen zuzustimmen und keinerlei Ablösesumme zu erheben.

Warum? Rewe habe signalisiert, bei der Pflicht zu einer Zahlung einer Ablösesumme die gesamte Investition in Frage zu stellen. Zudem gäbe es Gutachten, die beweisen würden, dass die verringerte Anzahl von Stellplätzen ausreiche.

Wir GRÜNE halten diese „Argumentation“ für dreist und den Verzicht auf 250.000 bis 500.000 € für skandalös!

Auf ausdrückliche Nachfrage der GRÜNEN Fraktion im Haupt- und Finanzausschuss nach der juristischen Grundlage seiner Entscheidung erklärte der Bürgermeister lediglich lapidar, er dürfe das, aufgrund des dem Gemeindevorstandes eingeräumten Ermessens. Aufgrund welcher Rechtsgrundlage konkret der Gemeindevorstand ein solches Ermessen hat, verschweigt er allerdings wohlweislich. Denn die Stellplatzsatzung ist bei der Verpflichtung, eine Ablöse zu zahlen, jedenfalls sehr eindeutig.

Wir sagen:

• Die Stellplatzsatzung gilt für alle Bürgerinnen und Bürger UND für alle Gewerbetreibenden in Egelsbach. Welche Argumente hat der Bürgermeister, wenn zukünftig jemand auf eine Befreiung von der Stellplatzsatzung pocht? Und was ist mit den Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Stellplätze im Egelsbacher Gemeindegebiet in der Vergangenheit teuer bezahlen mussten?

• Glaubt irgendjemand wirklich, dass ein Unternehmen bis zu 20 Mio € in ein Vorzeigeprojekt investiert und dann auf den Ausbau verzichtet, weil dabei 250.000 € Gebühren anfallen?

• Einnahmen aus Ablösesummen aus der Stellplatzsatzung sind laut Gesetz für Infrastrukturprojekte der Gemeinde zu verwenden. Wir können uns einige Projekte (Kreisel vor der Einfahrt zum Toom, Sanierung des Parkplatzes vor dem Schwimmbad, etc.; sicherer Ausbau der Bushaltestellen an der B 3 ) vorstellen, die aus mangelnden finanziellen Mitteln der Gemeinde nicht umgesetzt werden können. Aber auch für bereits geplante Investitionen und Sanierungen in die Infrastruktur der Gemeinde hätte das Geld genutzt werden können, was es wiederum erlaubt hätte, das dafür veranschlagte Geld für andere Maßnahmen, wie z.B. Schließung des Schwimmbades oder der Bücherei, herauszuschieben oder gar zu vermeiden.

Wer den Egelsbacher Haushalt auf vernünftige Beine stellen will, muss den Bürgern Opfer zumuten. Das werden die Einwohner unserer Gemeinde aber nur dann akzeptieren, wenn die Lasten gerecht und nachvollziehbar verteilt werden. Wer aber die Kleinen belastet und den Großen Geschenke gibt, wird an dieser Aufgabe scheitern.

 

Grüne Grüße

Das Newsletter-Team

Termine im Mai

./.

Kommentar verfassen

Artikel kommentieren


* Pflichtfeld

Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.

Verwandte Artikel